Kosten für die Hebammenbetreuung
Folgende Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:
Schwangerschaft
• Vorgespräch
• Beratungen, auch telefonisch
• Vorsorge
• Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
• Überwachung durch CTG
• Geburtsvorbereitung in der Gruppe
Geburt
• Geburt
• Hilfe bei einer Fehlgeburt
Wochenbett
• Wochenbettbetreuung von Mutter und Kind in der Klinik, im Geburtshaus, durch Hausbesuch oder telefonisch
Rückbildung und Stillzeit
• 10 Stunden Rückbildungsgymnastik in der Gruppe, die bis zum 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen werden muss
• 8 Beratungen bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen (dazu zählen Beratungen rund um das Thema Stillen, Ernährung und Beikost). Die Beratungen erfolgen frühestens 8 Wochen nach der Geburt und bis zum Ende der Abstillphase – bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt – und können telefonisch oder im Rahmen eines Hausbesuchs vorgenommen werden
Linktipps
Hebammen in Sachsen
www.saechsischer-hebammenverband.de
Wissenswertes zu Themen vor und nach der Schwangerschaft
Zur aktuellen Situation der Hebammen in Deutschland
Noch ein Beispielthema
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